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§
327 StPO
Umfang
der Urteilsprüfung
Der Prüfung des Gerichts unterliegt das Urteil nur, soweit es angefochten ist. |
Strafprozessordnung,
Stand 05.09.2017
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StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1 StPO § 316 Abs. 1, § 318 Satz 1, § 327 Im Fall einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG ist die Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch nicht deshalb unwirksam, weil sich die Feststellungen in dem angegriffenen Urteil darin erschöpfen, dass der Angeklagte an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit auf einer öffentlichen Straße ein näher bezeichnetes Kraftfahrzeug geführt hat, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen und er insoweit wissentlich gehandelt hat. BGH, Beschluss vom 27. April 2017 – 4 StR 547/16 – OLG Nürnberg |
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