Darstellung der BGH-Rechtsprechung zum Strafrecht ::    
 LINKWEG :: allgemein / gesetze / stgb / § 176b
  
G E S E T Z E S T E X T

W I E T E  -  S T R A F R E C H T


 
§ 176b StGB
Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
 
Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017
 
 

Sexueller Mißbrauch von Kindern
Überblick zur Darstellung § 176b StGB

Links erfordern Nutzerberechtigung
§ 176b StGB
    Auslandsbezug
    Verwirklichung der tatbestandsspezifischen Gefahr
    Leichtfertigkeit
Strafzumessung
    Strafrahmen
    Lebenslange Freiheitsstrafe bei leichtfertiger Verursachung der Todesfolge
Prozessuales
    Verfahrenshindernisse
       Verfolgungsverjährung
    Ermittlungsmaßnahmen
       Überwachung der Telekommunikation
       Erhebung von Verbindungsdaten der Telekommunikation
       Einsatz technischer Mittel
       Einsatz weiterer technischer Mittel
       Ermittlung von Mobilfunkendgeräten
    Haftsachen
       Sicherungshaft bei Wiederholungsgefahr
    Führungsaufsicht
    Nebenklage
       Anschlussberechtigung
       Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand
    Zuständigkeit
       Gericht
          Zuständigkeitsprüfung von Amts wegen
    Hauptverhandlung
       Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung
    Gesetze
       Verweisungen

 zum kontakt-formular von ra wiete auf www.wiete.de
 

Besucherzaehler


:: freigabestatus allgemein        
             © 2010 - 2017 Peter Wiete • E-Mail:  info@wiete-strafrecht.de