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§ 178 StGB
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
 
Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017
 
 

Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
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