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§ 178 StGB Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge Verursacht
der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder
Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig
den Tod des Opfers, so ist die Strafe
lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe
nicht unter zehn Jahren.
Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017
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Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
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