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W I E T E  -  S T R A F R E C H T



§ 222 StGB
Fahrlässige Tötung

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017
 



Fahrlässige Tötung
Überblick zur Darstellung § 222 StGB

 § 222 StGB
    Erfolgsdelikt
    Fahrlässiges Handeln
       Pflichtwidrigkeitszusammenhang
      Vorhersehbarkeit
          Unzulängliche Sicherung von Waffen und Munition
    Fahrlässige Tötung trotz Notwehr bei rechtswidrigem Vorverhalten
    Einwilligung
    Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen
       Sorgfaltspflicht
    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen
    Einzelfälle
       Zwangsmaßnahmen ausführende Ärzte
 Konkurrenzen
    Tateinheit
    Gesetzeskonkurrenz
       Privilegierende Spezialität
Strafzumessung
    Strafrahmen
Prozessuales
    Verfahrenshindernisse
       Verfolgungsverjährung
    Hauptverhandlung
       Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung
    Gesetze
       Verweisungen
 

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