Darstellung
der BGH-Rechtsprechung zum Strafrecht ::
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allgemein / gesetze / vstgb / § 1
G E S E T
Z E S T E X T
W I E T E
- S T R A F R E C H T
§ 1 VStGB Anwendungsbereich
Dieses
Gesetz gilt für
alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht,
für Taten nach den §§ 6 bis 12 auch dann, wenn die Tat
im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.
Für Taten nach § 13, die im Ausland begangen wurden, gilt
dieses Gesetz unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn der
Täter Deutscher ist oder die Tat sich gegen die Bundesrepublik
Deutschland richtet.