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G E S E T Z E S T E X T

W I E T E  -  S T R A F R E C H T


 

§ 1 StGB
Keine Strafe ohne Gesetz

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor
die Tat begangen wurde.
 
Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017
 



Keine Strafe ohne Gesetz
Überblick zur Darstellung § 1 StGB


 Bestimmtheitsgebot
    Auslegung eines Gesetzes
    Tatbestandsspezifische Auslegung von Begriffen
    Fragmentarische Natur des Strafrechts
    Präventive Freiheitsentziehungen
    Berücksichtigung ausländischen Rechts
    Dynamische Verweisungen
    Verschleifungsverbot
Gewohnheitsrecht
Rückwirkungsverbot
    Allgemeines
    Rechtsprechungsänderung
    Verfahrensvorschriften
    Tatbestandlich vorausgesetzte Vorverurteilungen
    Verfall und erweiterter Verfall
    Sonstige Einzelfälle
Analogieverbot
    Definition
    Wortlautgrenze | Analogie zu Gunsten des Angeklagten
Verbot der Doppelbestrafung - ne bis in idem
    Geltungsbereich
    Maßregeln der Besserung und Sicherung
Gebot der Rechtssicherheit
Richterliche Rechtsfortbildung

 

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