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G E S E T Z E S T E X T

W I E T E  -  S T R A F R E C H T


 
§ 278 StGB
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017
 



Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Überblick zur Darstellung § 278 StGB
 
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