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§ 61 StGB
Übersicht

Maßregeln der Besserung und Sicherung sind
1. die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
2. die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
3. die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
4. die Führungsaufsicht,
5. die Entziehung der Fahrerlaubnis,
6. das Berufsverbot.
 
Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017
 



Übersicht
Überblick zur Darstellung § 61 StGB

§ 61 StGB
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