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§ 146 StPO
Verbot der Mehrfachverteidigung

Ein Verteidiger kann nicht gleichzeitig mehrere derselben Tat Beschuldigte verteidigen. In einem Verfahren kann er auch nicht gleichzeitig mehrere verschiedener Taten Beschuldigte verteidigen.
 
Strafprozessordnung, Stand 05.09.2017
 



Verbot der Mehrfachverteidigung
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