§ 272 StPO
Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls
Das
Protokoll über die Hauptverhandlung enthält
1. den Ort und den Tag der Verhandlung;
2. die Namen der Richter und Schöffen, des
Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;
3. die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;
4. die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der
Privatkläger, Nebenkläger, Verletzten, die
Ansprüche aus der Straftat geltend machen, der sonstigen
Nebenbeteiligten, gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten und
Beistände;
5. die Angabe, daß öffentlich
verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.
Strafprozessordnung, Stand
05.09.2017