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§ 15 StGB
Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
 
Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017
 



Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Überblick zur Darstellung § 15 StGB


Kausalität
    Bedingungstheorie
    Kausalität bei Unterlassen
    Kausalität bei fahrlässigen Erfolgsdelikten
    Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf
Fahrlässigkeit
    Stufenverhältnis von Vorsatz und Fahrlässigkeit
    Definition
    Pflichtwidrig
    Sorgfaltspflicht bei Ärzten
    Vorhersehbarkeit
    Fahrlässigkeit und Versuch
Leichtfertigkeit
    Individuelle Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters
    Mehrere Beteiligte
    Versuch
Vorsatz
    Die drei Vorsatzformen
Bedingter Vorsatz
    Allgemeines
    Zeitpunkt
    Rückschluss auf Grund der äußeren Umstände
    Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit
    Wissenselement des bedingten Vorsatzes
    Willenselement des bedingten Vorsatzes
    Vorsätzliches Unterlassen
    Aberratio ictus - Fehlgehen des Angriffs
    Einzelfälle
    Vom Vorsatz nicht umfasste Mehrmenge von Betäubungsmitteln bei Einfuhr
Prozessuales
    Rechtsmittel
       Revisionsentscheidung

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