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G E S E T Z E S T E X T

W I E T E  -  S T R A F R E C H T


 
§ 249 StGB
Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
 
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
 
Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017
 



Raub
Überblick zur Darstellung § 249 StGB
 
Allgemeines
    Abgrenzung zur räuberischen Erpressung
    Einsatz objektiv nicht erforderlicher Nötigungsmittel
 § 249 Abs. 1 StGB
    Definition Raub
    Gewalt
    Drohung
    Wegnahme
       Finale Verknüpfung
          Zeitlicher und örtlicher Zusammenhang
          Motivwechsel
          Bewirken des Einsatzes von Raubmitteln in mittelbarer Täterschaft und Wegnahmehandlung des
            Tatmittlers
    Fremde Sache
    Zueignungsabsicht
       Aneignung der Sache oder des in ihr verkörperten Sachwertes
       Gebrauchsanmaßung, Schädigungswille, Sachentzug
       Besitz einer Sache
       Behältnisse unbekannten Inhalts
       Drittzueignung
       Zueignungsabsicht bei Mittäterschaft
       Bewußtsein einer rechtswidrigen Bereicherung
    Maßgeblicher Zeitpunkt
    Irrtum
    Versuch
    Beendigung
 § 249 Abs. 2 StGB
    Minder schwere Fälle
 Konkurrenzen
    Raub und Freiheitsberaubung
    Raub und Wohnungseinbruchdiebstahl
    Raub und räuberische Erpressung
    Raub und Körperverletzung
    Zweifelssatz
       Doppelte Anwendung in Bezug auf die Konkurrenzen
    Raub und Hausfriedensbruch
    Raub und Bedrohung
    Raub und erpresserischer Menschenraub
    Raub und räuberischer Diebstahl
    Tateinheit
Strafzumessung
    Strafrahmen
    Strafzumessungserwägungen
       Nicht zulässige Erwägungen
Urteil
    Urteilsformel
       Minder schwere Fälle
Prozessuales
    Verfahrenshindernisse
       Verfolgungsverjährung
    Ermittlungsmaßnahmen
       Überwachung der Telekommunikation
       Erhebung von Verbindungsdaten der Telekommunikation
       Einsatz technischer Mittel
          Einsatz weiterer technischer Mittel
       Ermittlung von Molbilfunkendgeräten
    Haftsachen
       Sicherungshaft bei Wiederholungsgefahr
    Führungsaufsicht
    Nebenklage
       Anschlußberechtigung
       Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand
    Gesetze
       Verweisungen
 
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