Darstellung der BGH-Rechtsprechung zum Strafrecht ::    
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G E S E T Z E S T E X T

W I E T E  -  S T R A F R E C H T


 
§ 263 StGB
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
(2) Der Versuch ist strafbar.
 
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
 
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
 
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
 
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
 

 
Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017
 



Betrug
Überblick zur Darstellung § 263 StGB

 
Allgemeines
    Geschütztes Rechtsgut
§ 263 Abs. 1 StGB
    Täuschungshandlung
       Täuschung durch konkludentes Verhalten
          Unterlassen als Anknüpfungspunkt
       Erklärungsinhalt
       Automatisierte Abwicklung und Täuschung
       Abrechnung auf Grundlage verbindlicher Abrechnungssysteme
      Konkludente Erklärung über die Angemessenheit oder Üblichkeit des Preises
    Irrtum
       Bedeutung von Zweifeln für die Annahme eines Irrtums
       Leichtgläubigkeit des Opfers oder Erkennbarkeit der Täuschungshandlung
      Personenmehrheiten
      Irrtum beim Betrug im Zusammenhang mit routinemäßigen Massengeschäften
    Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils
    Vermögensverfügung
    Stoffgleichheit
    Dreiecksbetrug
    Fallgruppen zur Täuschung
       Sportwettenbetrug
       Scheckbetrug
       "Lastschriftreitereien"
       Kick-back-Zahlungen
       Stundungsbetrug
       Rabattbetrug
       Baulandfälle
       Gekoppelte Austauschgeschäfte
       Reisespesenbetrug
       Sozietätsversprechen
       Heiratsschwindel
       Unerlaubte (Online-)Hausverlosung
       Arrestverfahren
          Verfahrenskosten
      Meldung von Arbeitnehmern an die zuständigen Sozialversicherungsträger
       Kontoeröffnung und EC-Kartenerhalt
       Vorgetäuschte Probefahrten
      Mahnverfahren
         Automatisiertes Mahnverfahren
      Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei fiktiven Forderungen
      Tankbetrug
      Sozialrechtliche Erstattungsansprüche
         Betrügerische Erschleichung nicht erstattungsfähiger Leistungen
         Abrechnungsbetrug im ambulanten Pflegedienst
      Sog. Ping-Anrufe
      Angebotsschreiben in Gestalt amtlicher Kostenforderungen
      Gebot durch zahlungsunwilligen oder zahlungsunfähigen Bieter im Zwangsversteigerungsverfahren
      Scheingeschäfte
       Sonstiges
    Vermögensschaden
       Schaden
       Vorsatz
       Zeitpunkt
    Fallgruppen zum Vermögensschaden
       Warenterminoptionsgeschäfte und Fondsanlagen
       Wiederanlagefälle
       "Zwangsversteigerungshilfe"
       Arbeitskraft
       Eingehungsbetrug
       "Kreditbetrug"
       Herausgabe von Fahrzeugbriefen
       Bauleistungen
       Erlangen von nicht nur vorübergehender Verfügungsmacht über Sachen
       Risikogeschäfte
          Schneeballsysteme
       Grundstückserwerb
       Persönlicher Schadenseinschlag
      Subventionsleistungen
       Warenwert beim Kauf | Plagiate
       Schadensbemessung bei betrügerischer Erschleichung nicht erstattungsfähiger Leistungen
       Schadensbemessung bei Sportwettenbetrug
          Sportwetten mit festen Quoten
      Grundkaufpreise von Forderungen
      Anwartschaften
         Maklerlohn
         Entgeltforderungen von Prostituierten
      Gutgläubiger Eigentumserwerb
    Vermögensgefährdung
       Zug-um-Zug-Leistung
       Grundschulden
       "Lastschriftreitereien"
       Ausstellen eines Schuldscheins
       Auf den Todesfall bezogene (fingierte) Verträge zu Gunsten Dritter
       Rücknahme eines Antrags auf Gesamtvollstreckung
      Betrügerische Einreichung gefälschter Schecks
      Betrügerische Einreichung gefälschter Überweisungsträger
      Erschwindelte Herausgabe einer Bankanweisung
    Täterschaft und Teilnahme
       Mittäterschaft
       Sukzessive Mittäterschaft
       Mittelbare Täterschaft
       Beihilfe
    Innere Tatseite
       Bereicherungsabsicht
      Eventualvorsatz
       Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
       Kenntnis der schadensbegründenden Umstände
       Hoffnung auf spätere Zahlungsfähigkeit
       Einzelfälle
§ 263 Abs. 2 StGB
    Versuchsstrafbarkeit
    Versuch
       Versuchter Prozessbetrug
    Vollendung
    Beendigung
§ 263 Abs. 3 StGB
    Allgemeines
       Regelbeispiele des § 263 Abs. 3 StGB
       Teilnahme
       Versuch
    Gewerbsmäßiges Handeln, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 1. Alt. StGB
       Definition
       Absicht wiederholter Tatbegehung
       Verwendung der durch Betrug erlangten Gelder um Altschulden zu tilgen
       Mittelbare Einnahmequelle
       Täterbezogenes Merkmal
       Altfälle
    Bandenmäßiger Betrug, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 2. Alt. StGB
    Vermögensverlust großen Ausmaßes, § 263 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 1. Alt. StGB
       Wertgrenze
       Vermögensverlust
       Versuch
    Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten einer großen Zahl von Menschen, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 2. Alt. StGB
      Massenbetrug
       Keine juristischen Personen
    Mißbrauch der Befugnisse oder der Stellung als Amtsträger, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 StGB
§ 263 Abs. 4 StGB
    Entsprechende Anwendung des § 243 Abs. 2 StGB
    Entsprechende Anwendung des § 247 StGB
       Strafantragserfordernis
    Entsprechende Anwendung des § 248a StGB
§ 263 Abs. 5 StGB
    Bandenmäßig
    Minder schwere Fälle
§ 263 Abs. 6 StGB
    Anordnung der Führungsaufsicht
§ 263 Abs. 7 StGB
    Rückwirkungsverbot
 Konkurrenzen
    Betrug und Untreue, § 263 StGB und § 266 StGB
    Betrug und Computerbetrug, § 263 StGB und § 263a StGB
      Wahlfeststellung - Betrug oder Computerbetrug
    Betrug und Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten, § 263 StGB und § 266b StGB
    Betrug und Kapitalanlagebetrug, § 263 StGB und § 264a StGB
    Betrug und Vorenthalten von Arbeitsentgelt, § 263 StGB und § 266a StGB
    Betrug und Beteiligung an uneidlicher Falschaussage
    Betrug und (schwerer) Raub
    Betrug und Fälschung von Zahlungskarten
    Betrug und Gebührenüberhebung
    Betrug und Unterschlagung
    Mitbestrafte Nachtat
       Mitbestrafte Nachtat bei Betrug und Untreue
       Mitbestrafte Nachtat bei Straflosigkeit der Haupttat
    Postpendenzfeststellung
    Betrug und Steuerhinterziehung
    Tateinheit | Natürliche Handlungseinheit
       Mittelbarer Täter
       Verklammerung
    Tatmehrheit
    Umstellung von Tatmehrheit auf Tateinheit
    Betrug und gefährlicher Eingriff in den  Straßenverkehr
    Betrug und Abgabenüberhebung
    Betrug und Titelmißbrauch
    Betrug und Kreditbetrug
Strafzumessung
    Strafrahmen
       Strafrahmenbestimmung
    Strafzumessungserwägungen
       Allgemeine Strafzumessungserwägungen
          Versuchsbezogene Gesichtspunkte
       Strafmildernde Erwägungen
          Kriminelle Energie
          Berücksichtigung der Privilegierungstatbestände der §§ 352, 353 StGB
       Strafschärfende Erwägungen
          Heiratsschwindler
          Schadenshöhe
          Mitbestrafte Nachtat
         Verstrickung
       Nicht zulässige Erwägungen
          Teilnahme
         Vorsatz
Urteil
    Urteilsformel
       Regelbeispiele und Qualifikationen
       Minder schwere Fälle
    Urteilsgründe
Prozessuales
    Verfahrenshindernisse
       Verfolgungsverjährung
       Fehlender Strafantrag
    Ermittlungsmaßnahmen
       Überwachung der Telekommunikation
       Erhebung von Verbindungsdaten der Telekommunikation
       Einsatz technischer Mittel
          Einsatz weiterer technischer Mittel
       Ermittlung von Molbilfunkendgeräten
    Haftsachen
       Sicherungshaft bei Wiederholungsgefahr
          Wochenfrist
    Führungsaufsicht
    Zuständigkeit
       Gericht
          Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer
          Zuständigkeitsprüfung von Amts wegen
    Gesetze
       Verweisungen
      Änderungen § 263 StGB
 
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