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G E S E T Z E S T E X T

W I E T E  -  S T R A F R E C H T



§ 52 StGB
Tateinheit

(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.
 
(2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.
 
(3) Geldstrafe kann das Gericht unter den Voraussetzungen des § 41 neben Freiheitsstrafe gesondert verhängen.
 
(4) Auf Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen (§ 11 Absatz 1 Nummer 8) muss oder kann erkannt werden, wenn eines der anwendbaren Gesetze dies vorschreibt oder zulässt.

 
Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017
 



Tateinheit
Überblick zur Darstellung § 52 StGB

§ 52 Abs. 1 StGB
    Idealkonkurrenz
       Gleichartige Idealkonkurrenz / Gleichartige Tateinheit
      Dauerdelikte und andere Strataten
       Mittelbarer Täter
    Tateinheit und prozessuale Tat
    Natürliche Handlungseinheit
       Höchstpersönliche Rechtsgüter
          - rechtliche Handlungseinheit
          - natürliche Handlungseinheit
          - tatbestandliche Handlungseinheit
       Handeln aufgrund neu gefassten Tatentschlusses
      Zweifelssatz
       Übergang vom Körperverletzungs-zum Tötungsvorsatz
       Mehrere Versuchshandlungen
       Erfolglose Versuchshandlungen und Deliktsvollendung innerhalb der natürlichen Handlungseinheit
    Bewertungseinheit
       Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Bewertungseinheit
       Amtsübernahme bei vereinsrechtlichem Betätigungsverbot
      Akzessorietät der Beihilfe bei Bewertungseinheit
    Verklammerung
       Wertevergleich
       Wertevergleich bei Dauerstraftaten
          - Dauerdelikt
          - Wertevergleich
      "Entklammerung"
    Uneigentliches Organisationsdelikt
    Gesetzeseinheit
       Spezialität
       Privilegierende Spezialität
      Konsumtion
Mehrere Tatbeteiligte
    Tateinheit und -mehrheit bei mehreren Tatbeteiligten
       Deliktsserien mit mehreren Tatbeteiligten
       Tateinheit und -mehrheit bei Beihilfe
          Akzessorietätsbedingte Ausnahme bei Bewertungseinheit
       Mittelbarer Täter
       Anstifter
    Änderung des Konkurrenzverhältnisses
       Folgen unterschiedlicher Bewertung des Konkurrenzverhältnisses
    Wahlfeststellung
       Zulässigkeit der gesetzesalternativen Verurteilung
          Anfrage- und Vorlagebeschluss des 2. Strafsenats
          Zulässigkeit nach bisheriger Rechtsprechung
       Anwendbares Gesetz
       Einstellung des Verfahrens
       Verjährung und Zweifelssatz bei Postpendenzfeststellung
       Gewerbsmäßig begangener Diebstahl und gewerbsmäßige Hehlerei
       Bandendiebstahl und Bandenhehlerei
       Besonders schwerer Fall des Diebstahls und gewerbsmäßige Bandenhehlerei
       Sexueller Mißbrauch einer Schutzbefohlenen und sexueller Mißbrauch eines Kindes
       Täterschaft und Anstifung
       Täterschaft und Beihilfe
       Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei
       Meineid und fahrlässiger Falscheid
       Mordmerkmale
       Diebstahl und Begünstigung
       Versuchte und vollendete (gefährliche) Körperverletzung
       Geiselnahme und Verabredung des Verbrechens der Geiselnahme
       Betrug und Computerbetrug
       Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer in- oder ausländischen kriminellen oder terroristischen Vereinigung
       Postpendenz und Präpendenz
    Mitbestrafte Nachtat
    Mitbestrafte Vortat
    Konkurrenzen und mildestes Gesetz
    Einzelfälle
       Mord und Unterschlagung
       Unerlaubtes Überlassen von Betäubungsmitteln und sexuelle Nötigung
§ 52 Abs. 2 StGB
    Bestimmung des Gesetzes mit der schwersten Strafandrohung
Urteil
    Urteilsformel
       Tateinheit
       Gleichartige Idealkonkurrenz / gleichartige Tateinheit
       Schuldspruchänderung durch Revisionsgericht bei tateinheitlicher Verbundenheit mehrerer Handlungen
Prozessuales
    Gesetze
       Verweisungen
       Änderungen § 52 StGB

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